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Institutionelles Schutzkonzept der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V.

                  Schützenwappen.png

Das Schutzkonzept ist eine Kooperation der Altschützen und den Jungschützen der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V.

Erstellt durch: Liam John Buch (Jungschützenmeister)

                       Dominik Höhle (Stellv. Jungschützenmeister)

Stand: 00.11.2000 (des verabschiedeten Schutzkonzeptes)


Einleitung:

Dieser Ordner enthält alle wichtigen Informationen und Verfahrenswege zum Institutionellen Schutzkonzept der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. sowie der Jungschützen Liemke.

Die Vorarbeit und Erstellung eines Grundkonzepts ist durch den Arbeitskreis Schutzkonzepte (AK SchuKo) des BdSJ Diözesanverbandes Paderborn e.V. geleistet worden. Durch die Einbindung der verschiedenen Gremien wie den BHDS DV Paderborn, die Bezirksebenen und beispielsweise der Befragungen des Diözesanjungschützenrats und des Bezirksjungschützenrats konnte das Konzept gemeinsam (partizipativ) für die Ortsebene erstellt werden und bindet auch die verschiedenen Säulen der Bruderschaft z.B. Schießsport mit ein.

Mit folgenden Unterpunkten hat sich die Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. im Besonderen auseinandergesetzt:

  • Risikoanalyse auf Ortsebene
  • Fortbildungen
  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Verhaltenskodex
  • Beschwerdemanagement
  • Externe Beschwerdestellen
  • Präventionsangebote
  • Partizipation
  • Qualitätsmanagement

Durch seine Arbeit als katholischer Jugendverband legen die Jungschützen Liemke und die Altschützen der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. Wert darauf, ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene zu sein und möchten mit diesem Schutzkonzept einen weiteren Schritt in diese Richtung gehen.


 

Persönliche Eignung:

Für die Gewährleistung und Verbesserung des Schutzes der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in unserer Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V., thematisiert der Vorstand die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Gespräch mit neuen ehrenamtlichen Leitungspersonen. Zudem wird diese Thematik in Vorstandssitzungen besprochen.

Damit machen wir deutlich, dass sexualisierte Gewalt kein Tabuthema in unserem Verband ist und wir dafür sensibilisiert sind.

Zur persönlichen Eignung zählt für uns auch das Erläutern der Rahmenbedingungen, zu denen beispielsweise der Verhaltenskodex und die Einsicht in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gehören, gegenüber neuen ehrenamtlich Tätigen. Unser Vorstand hat diese Themen im Blick und sorgt für die entsprechende Kommunikation und Durchführung.


  

 

Risikoanalyse:

Als Bewertungskriterien für die Gefährdungseinschätzung / Risikoanalyse lagen bspw. die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, Übernachtungssituationen, Umkleidesituationen, Möglichkeiten zur Schaffung von Sonder- und/ oder Zweierbeziehungen sowie der Aufenthalt an Risikoorten vor.

Die Basis bildet eine Notenskala von 1 bis 5 mit Bewertung:

0 – nicht Aufgabe der Ortsgruppe

1 – kein bis kaum Risiko

2 – wenig Risiko

3 – bedenklich

4 – Risiko

5 – hohes Risiko

Alle Veranstaltungen sind im Nachfolgenden auf dieser Grundlage bewertet worden.

Überblickstabelle:     

Veranstaltung

Zielgruppe

Alkohol-

ausschank

Öffentlich/

Privat

1:1 Situation

Verantwortlichkeit

Risikoeinschätzung

Jahreshauptversammlung

der Jungschützen und

des Gesamtvereins

Alle Vereinsmitglieder

Ja

Privat

Nein

Vorstand

Jungschützenvorstand

1

Osterfeuer:

Alle

Ja

Öffentlich

Nein

Jungschützenvorstand

Zwei ernannte Personen,

die sich bei der Anzeige

als Aufsichtsperson

einverstanden

haben.

   5

Ostereierschießen:

Alle Vereinsmitglieder

Ja

Privat

Ja

Schießmeister

Schießleiter

Vorstand

1

Maibaumfest:

Alle

Ja

Öffentlich

Nein

Vorstand

Jungschützen

5

Familienwandertag:

Alle Vereinsmitglieder

Nein

Privat

Ja

Vorstand

1

Weihefest des

Heiligenhäuschens:

Alle Vereinsmitglieder

Ja

Privat

Nein

Vorstand

1

Marschprobe:

Alle Jungschützen

Altschützen sind aber eingeladen

Ja

Privat

Ja

Jungschützenvorstand

2

Vogelschießen:

Alle

Ja

Öffentlich

Nein

Schießmeister

Schießleiter

Vorstand

4

Heimatschützenfest:

Alle

Ja

Öffentlich

Nein

Vorstand

Jungschützenvorstand

4

Wochenendfahrt:

Alle Jungschützen

Ja

Privat

Ja

Jungschützenvorstand

Jungschützen

3

Mitgliederversammlung:

Alle Vereinsmitglieder

Ja

Privat

Nein

Vorstand

1

 Patronatsfest:

Alle Vereinsmitglieder

Nein

Privat

Nein

Vorstand

1

Tagesausflug:

Alle Jungschützen

i.d.R. Nein

Privat

Nein

Jungschützenvorstand

2

Tannenbaumaktion:

Alle Jungschützen

Ja

Privat

Nein

Jungschützenvorstand

3

Seniorennachmittag:

Alle Vereinsmitglieder über 65

Ja

Privat

Nein

Vorstand

1

Kranzniederlegung:

Alle Vereinsmitglieder

Nein

Privat

Ja

Vorstand

0

Königspokalschießen:

Alle ehemaligen und aktuellen:

Königspaare

Bierkönige

Jungschützenkönige

Ja

Privat

Ja

Vorstand

Schießmeister

Schießleiter

1

Weihnachtsfeier:

Alle Jungschützen

Ja

Privat

Nein

Jungschützenvorstand

2

Regelmäßiges

Schießtraining:

Alle Jungschützen

Nein

Öffentlich

Nein

Schießmeister

Schießleiter

2

Social Media Auftritte:

Alle

Nein

Öffentlich

Ja

Vorstand

Jungschützenvorstand

1

Vorstandssitzung:

Alle Vereinsmitglieder

Ja

Privat

Ja

Vorstand

Jungschützenvorstand

1

 

Die Veranstaltungen wurden auf den folgenden Seiten beschrieben, analysiert und ausgewertet.

  • Jahreshauptversammlung der Jungschützen (1): Die JHV der Jungschützen findet jedes Jahr am ersten Samstag im Februar und wird vom Jungschützenvorstand organisiert. Zur JHV werden nur Jungschützen und Altschützen in höheren Ämtern für die Bruderschaft eingeladen. Hier werden in regelmäßigen Abständen die Vorstandspositionen des Jungschützenvorstandes gewählt. Die Kinder und Jugendlichen sind während der gesamten Veranstaltung, wie auch in den Pausen, immer in Beobachtung oder sogar in Begleitung einer befähigten/geschulten Person. Es wird, unter Beachtung des JuSchG, Alkohol ausgeschenkt. Es wird eine Teilnehmerliste gepflegt.
  • Osterfeuer (5): Das Osterfeuer findet jedes Jahr am Karsamstag, auf einem sich jährlich wechselndem, offenen, Acker statt. Der Jungschützenvorstand organisiert das gesamte Fest, vom Aufbau, Abbau, dem Fest und das Entzünden des Feuers selbst, sowoe das am Tag stattfindende einsammeln von angemeldetem Grünschnitt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind immer in Begleitung einer (gesetzlichen) Aufsichts-/Sorgeberechtigten Person. Ein Alkoholausschank findet statt (JuSchG). Bei der Anzeige und der Schankgenehmigung des Osterfeuers werden immer zwei Personen genannt, die während der gesamten Veranstaltung als Aufsichts- und Ansprechperson anwesend sind und denen somit der Konsum von Alkohol untersagt ist (i.d.R. die Jungschützenmeister).
  • Ostereierschießen (1): Das Vereinsinterne Ostereierschießen wird von der Schießabteilung organisiert. Hier können alle Vereinsmitglieder aber auch mitgebrachte Freunde und Bekannte auf die Ostereier Schießen. Kinder und Jugendliche sind immer in Begleitung einer Aufsichtsperson. Zusätzlich sind die Schießleiter, der Schießmeister und der Vorstand anwesend. Es sind auch immer genügend befähigte Personen vor Ort um in, als auch vor der Halle immer aufpassen zu können. Alkohol Ausschank findet statt.
  • Maibaumfest (5): Auf dem öffentlichen Maibaumfest, welches jedes Jahr am 30. April stattfindet, Marschieren wir von der Schützenhalle zum Dorfplatz in Liemke. Es gibt unteranderem eine, oder mehrere Hüpfburgen für die Kinder. Hier wird explizit ausgeschildert, Eltern für ihre eigenen Kinder verantwortlich sind. Das Gelände ist unübersichtlich und die Toiletten sind sehr weitläufig. Deshalb achten wir auf dieser Veranstaltung sehr stark darauf, dass Der Alt- und Jungschützenvorstand in regelmäßigen Abstenden, den Weg zur Toilette und die unübersichtlichen Gegebenheiten, kontrollieren. Auch hier sind alle Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten. Es wird Alkohol ausgeschenkt.
  • Familienwandertag (1): Jährlicher Ausflug für alle Vereinsmitglieder. Alle unter 18 Jahren sind in Begleitung von Aufsichtspersonen. Für die Reise wird je nach Zielort ein Bus, Fahrgemeinschaften oder das Fahrrad verwendet.
  • Weihefest des Heiligenhäuschen (1): Das Weihefest findet immer am Freitag vorm Vogelschießen, um unserer Bruderschaft den Segen unseres Schutzpatrons, dem Erzengel Michael, zu erbitten. Die Veranstaltung findet auf einem gut übersichtlichen Ort, für alle Vereinsmitglieder statt. Sie wird vom Vorstand organisiert und der Jungschützenvorstand achtet dort auf Kinder und Jugendlichen. Diese sind jedoch i.d.R. in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Im Anschluss gibt es einen Imbiss, wo auch Alkohol verkauft wird.
  • Marschprobe (2): Vom Jungschützenvorstand organisiert, findet die Marschprobe auf dem Parkplatz der Schützenhalle statt. Eingeladen werden alle Vereinsmitglieder. Beim Marschieren sind alle Kinder und Jugendliche stehts in Aufsicht vom Jungschützenmeister oder auch vom Jungschützenvorstand. Im Anschluss wird für alle gegrillt Mit Alkoholausschank.
  • Vogelschießen (4): Das Vogelschießen findet immer am 01. Juni Sonntag statt und ist eine vom Vorstand organisierte Veranstaltung, für alle Vereinsmitglieder und Besucher (Öffentlich). Am Tag des Vogelschießens Marschieren wir zuerst zum amtierenden Königs-/Kaiserpaar, um diese nach einem Umtrunk mit zur Schützenhalle zu bringen. Unter Aufsicht des Schießmeisters und Schießleiters wird dann für alle Ü18 Mitglieder die Königswürde ausgeschossen. Dies findet in einem abgegrenzten gut übersichtlichen Korridor statt. Unser Schützenplatz ist sehr weitläufig und dadurch auch unübersichtlich. Deshalb ist es uns dort besonders wichtig, schon im Vorhinein zu schauen, das alle Kinder in Begleitung einer Aufsichtsperson sind und vergewissern uns regelmäßig über den Stand der Kinder und den Jugendlichen. Nach dem der König oder die Königin ausgeschossen wurde, folgt nach dem gleichen Prinzip der Bierkönig/Bierkönigin. Im Anschluss folgt dann die Proklamation in der Schützenhalle oder dem Festzelt. Danach steigt dann eine kleine Ausklangs Party in der Schützenhalle. Während der gesamten Veranstaltung wird Alkohol ausgeschenkt. Aufgrund des unübersichtlichen Ortes, der Menge an Besuchern, der Alkohol und der Dauer der Veranstaltung, bewerten wir das Vogelschießen mit einer 4, da nicht zu jedem Zeitpunkt ein Ausschluss von potenziellen Gefährdungsmomenten gegeben ist. Jedoch werden auch Gegenmaßnahmen ergriffen, wie Beobachtung der Vorstände, Ausleuchtung zu den Toiletten, nichtgenutzte Räume sind nicht zugänglich und das Einhalten des Jugendschutzgesetzes.
  • Heimatschützenfest (4): Das Heimatschützenfest unserer Bruderschaft folgt so ziemlich dem gleichen Schema wie das Vogelschießen. Zusätzlich gibt es noch ein großes Festzelt mit rund 600quadratmetern. Dies macht das dreitägige Fest noch unübersichtlicher. Daher setzen wir auch teilweise auf eigens gebuchtes Security-Personal und Rettungssanitätern. Vor den Toiletten sind zu fast jedem Zeitpunkt Reinigungskräfte, auch als Aufsichten für die Räumlichkeiten. Beim Vogelschießen der Jungschützen wird mit 4,5mm Luftgewehren auf den Holzadler. Daher dürfen hier alle Jungschützen ab 14 auf die Insignien, und ab 18 auf Vogel schießen. Das Schießen findet hier auch wieder unter Aufsicht des Schießmeisters und Schießleiters statt. Unter all den Bedingungen würden wir das Heimatschützenfest auch mit einer 4 bewerten.
  • Wochenendfahrt (3): Unsere Wochenendfahrt findet alle zwei Jahre statt und wird vom Jungschützenvorstand organisiert. Da der Ort des Ausflugs sich jedes Mal ändert, ist es schwer hier eine Allgemeine Beurteilung abzugeben. Daher ist es uns um so wichtiger, bei jedem Ausflug auf Genügen geschulte Betreuer zu achten. Bei Ausflügen an und im Wasser sollte immer ein Rettungsschwimmer vor Ort sein. I.d.R. ist eine Altersbeschränkung von 12 Jahren aktiv und daher sind die Tagesausflüge auf dieses Alter angepasst. Auf den Wochenendfahrten muss daher jedes Mal auf neue eine einzelne Risikobewertung stattfinden. Also haben wir uns hier für eine allgemeine Bewertung von 3 als „Goldene Mitte“ entschieden.
  • Mitgliederversammlung (1): Die Mitgliederversammlung ist eine Versammlung aller Vereinsmitglieder und wird vom Vorstand organisiert. Sie dauert etwa eine Stunde und findet in der Schützenhalle statt. Es findet Alkoholausschank statt. Hier sind Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Es sind beide Vorstände anwesend, somit können die Kinder auch immer gut gesehen werden und die Toiletten sind in unmittelbarer Nähe.
  • Patronatsfest (1): Am Patronatsfest findet eine Kirchliche Messe in der St. Josef Kirche in Liemke statt und im Anschluss nehemn alle Mitglieder, die sich angemeldet haben, ein Frühstück im Pfarrheim zu sich. Im Pfarrheim befinden sich Toiletten in direktem Zugang zu den Räumlichkeiten. Auch hier sind beide Vorstände anwesend und können auch auf dem Gelände des Pfarrheimes alles Kinder gut überschauen.
  • Tagesausflüge (2): Hier beziehen wir als Jungschützen uns auf unseren Herbstausflug, der i.d.R. im September stattfindet, da die Altschützen bereits in Punkt 5 „Familienwandertag“ bewertet wurden. Der Herbstausflug wird vom Jungschützenvorstand geplant und ist für alle Jungschützen (Je nach Alter). Wenn der Tages Ausflug in Form einer Brauereibesichtigung geplant ist, so dürfen dann auch nur Jungschützen ab 16 Jahren daran teilnehmen. Zu Ausflügen im freien oder in anderem Rahmen, wie ein Besuch einer Trampolin Halle, so dürfen auch Jüngere Jungschützen teilnehmen. Dementsprechend findet dann auch kein Alkoholausschank oder konsum, weder von Betreuern, Vorständen und allen anderen Teilnehmern, statt. An diesen Ausflügen setzen wir, wenn gebraucht einen Bus oder Fahrgemeinschaften ein. Toiletten werden hier regelmäßig aufgesucht und Kinder falls nötig begleitet. Wir fordern auch immer eine Einverständniserklärung der Eltern ein, Ihre Kinder in unsere Obhut zu geben.
  • Tannenbaumaktion (3): Die Tannenbaum Aktion der Jungschützen wird vom Jungschützenvorstand organisiert, und dient dem Einsammeln der ausgedienten Tannenbäume in Liemke und Umgebung. Dadurch wird die Grundlage für unser Osterfeuer, durch unsere Jungschützen geschaffen. Da die eingesammelten Tannenbäume auf einem Acker in Liemke gelagert werden ist es erschwert eine Toilette in der Nähe zu haben. Daher werden alle regelmäßig daran erinnert einen Zwischenstopp an der Schützenhalle einzulegen, wo sich Toiletten befinden. Der Vorstand erfragt sich regelmäßig das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen. Außerdem gibt es eine Frühstücks- und Mittagspause.
  • Seniorennachmittag (1): Der Seniorennachmittag ist ein eine Nachmittagsveranstaltung für Alle Vereinsmitglieder über 65 Jahren und wird vom Vorstand organisiert. Diese würden wir, da sie genau so aufgebaut ist wie die Mitgliederversammlung (Punkt 11), genauso bewerten.
  • Kranzniederlegung (0): Die Kranzniederlegung findet ähnlich wie das Patronatsfest statt. Statt des Gemeinsamen Frühstücks gibt es jedoch eine Kranzniederlegung am Ehrenmal neben der Kirche. Daher würden wir dies auch so Bewerten.
  • Königspokalschießen (1): Das Königspokalschießen ist eine Veranstaltung für alle ehemaligen Könige und Königinnen, sowie allen ehemaligen Jungschützenkönigen und Bierköniginnen. Diese Mitglieder sind alle über 18 Jahre alt. Sollte ein minderjähriges Mitglied jedoch mitgebracht werden, so bewerten wir die Veranstaltung wie die Mitgliederversammlung (Punkt 11) und den Seniorennachmittag (Punkt15), da die Gegebenheiten dort dieselben sind.
  • Weihnachtsfeier der Jungschützen (2): Unsere Weihnachtsfeier findet im Dezember im Clubraum unserer Schützenhalle statt. Sie ist für alle Jungschützen und ist eine private innen Veranstaltung. Der Clubraum ist ein kleiner übersichtlicher Raum mit eigener Toilettenanlage. Es wird Alkohol ausgeschenkt. Der Jungschützenvorstand übernimmt hier die Aufsicht der Kinder und Jugendlichen, bis zur Abholung eines Erziehungsberechtigten. Das Highlight der Veranstaltung ist der Jahresrückblickfilm, in dem Werden alle besonderen Ereignisse des vergangenen Jahres als Film gezeigt werden. Durch die Guten Gegebenheiten vor Ort bewerten wir die Weihnachtsfeier mit 1 für Kinder und Jugendliche.
  • Regelmäßiges Schießtraining (1): Das Schießtraining findet während der Schießsaison immer Dienstagsabends im Clubraum und dem Schießraum statt. Dort ist immer ein Schießleiter/Schießleiterin und/oder der Schießmeister anwesend. Toiletten sind in unmittelbarer Nähe und Getränke stehen immer zur Verfügung. Hier bewerten wir die Gefahr für Kinder und Jugendliche mit, da der Clubraum sehr übersichtlich ist und sie sich in Keiner unmittelbaren Gefahr befinden. I.d.R. sind sie auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
  • Social Media Auftritte (1): Mit Social Media Auftritten, meinen wir Fotos oder Videos, die im Rahmen der verschiedenen Veranstaltungen von vor allem Kindern und Jugendlichen gemacht wurden, und dann auf den Seiten der Bruderschaft auf Sozialen Medien verbreitet werden. Wie bei allen Vereinsmitgliedern, wurde bereits über die Beitrittserklärung eine Einverständniserklärung über die Verbreitung von Foto und Videoaufnahmen im Internet. Bei vereinzelten Veranstaltungen holen wir uns auch immer zusätzlich für diesen Tag eine erneute Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, z.B. bei Tagesausflügen und Wochenendfahrten, ein. Dabei wird von den zuständigen Verantwortlichen darauf geachtet, das die Fotografierten weder entstellt oder in unnatürlichen Situationen dargestellt werden.
  • Vorstandsitzungen (0): Vorstandsitzungen sind private, regelmäßige Treffen des Altschützen- und/auch Jungschützenvorstandes. Sie finden i.d.R. im Clubraum der Schützenhalle statt und obwohl sie von jedem Vereinsmitglied besucht werden dürfen, finden sie immer im Umfang des jeweiligen Vorstandes statt. Daher die leichte Risikobewertung von 0.

Anmerkungen:

  • Bei der Angabe von Alkoholausschank ist zu beachten, dass dieser immer nur unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes herausgegeben bzw. nicht ausgegeben / verkauft wird.
  • Wenn sich vor allem in späteren Punkten Räumlichkeiten oder Situationen Wiederholen, dann werden diese nur Angeschnitten und auf frühere Punkte bezogen (Punkt X, Y, Z).

Veranstaltungen, deren Durchführung nicht von der Bruderschaft oder den Jungschützen organisiert werden (z.B. Bundesfest, Bundesvertreterversammlung, Diözesanjungschützentag, Bezirksfest, Prozession usw.), liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters und sind somit durch dessen Schutzkonzept abgedeckt. Damit brauchen sie von der Bruderschaft / den Jungschützen nicht näher beleuchtet werden.

Die Angebote und Veranstaltungen sind stetig zu aktualisieren und anzupassen. Sollten sich Begebenheiten verändern oder neue Angebote erstellt werden, muss die Risikoanalyse bearbeitet werden. Ein regelmäßiger Turnus von maximal 5 Jahren bietet sich für diese Überprüfung an.


 

 

Fortbildungen:

Das Aus- und Weiterbildungsangebot in Sachen Prävention ist angegliedert an die Vorgaben der einzelnen Bistümer. Um das Thema Prävention nachhaltig im Verein zu verankern und alle ehrenamtlichen Mitglieder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen in einem angemessenen Umfang zu sensibilisieren, werden über den BdSJ Diözesanverband Paderborn e.V. (im Jugendbereich) oder über das Erzbistum Paderborn (im Erwachsenenbereich) regelmäßig entsprechende Schulungen angeboten. Die kommunalen Angebote sind für den Erwachsenenbereich ebenfalls gut und ausreichend. Anhand der eigenen Einschätzung über Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ergibt sich der Schulungsbedarf. Dies sind die Empfehlungen der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. in welchem Umfang welche Gruppierungen geschult werden sollen.

  1. Kinder schützen Schulung

Zielgruppe:  

  • Alle Verantwortliche sowie Betreuerinnen und Betreuer in der Kinder- und Jugendarbeit des BdSJ/BHDS sowie Jugendschießleiter (z.B. bei Aktivitäten, Training, Fahrten, Wochenendunternehmungen)
  • Betreuer Bei Ausflügen/Wochenendfahrten
  • Betreuer von Ferienfreizeiten
  • Alle geschäftsverantwortlichen Vorstandsmitglieder der Bruderschaft

Inhalte:        

  • Definition Kindeswohl
  • Formen der Kindeswohlgefährdung
  • Definition und Einordnung von sexueller Gewalt
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Definitionen und Formen von Grenzverletzungen, Übergriffe und strafbare Handlungen
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer
  • Zahlen und Fakten von Kindeswohlgefährdung
  • Merkmale und Verhalten der Täter
  • Gefühle und Reaktionen der Opfer
  • Präventionsmöglichkeiten und Schutzstrukturen
  • Interventionsmöglichkeiten bei Vermutungen
  • Aufzeigen von Netzwerken
  • Zeitumfang: 6x 60 Minuten

Die Schulungen werden vom BdSJ Diözesanverband Paderborn e.V. (im Jugendbereich) angeboten und können dort angefragt werden.

  1. Belehrung:

Zielgruppe:  

  • Schützenmitglieder mit ungeplantem spontanem Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit der Bruderschaft / Schützenjugend.

Inhalte:        

  • Einführung in das Thema Kindeswohlgefährdung
  • Kenntnisse über das Schutzkonzept der Bruderschaft
  • Auseinandersetzung mit dem Verhaltenskodex

à Zeitumfang: ca. 1 Stunde

Die Bruderschaft belehrt die Zielgruppe. Nach Belehrung muss eine Selbstverpflichtungserklärung ausgefüllt werden. Diese muss vor Beginn vorliegen.  


Erweiterte Führungszeugnisse:

Die Einsichtnahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses muss durch einen durch den Vorstand vertretendes Mitglied oder einer vertrauensvollen delegierten Person, unser Präses, (Stand 08. Sep. 2025) Andreas Mockenhaupt erfolgen.

Die Einsichtnahme übernimmt für die Bruderschaft (Stand 08.Sep.2025):

Michael, Blumental (Brudermeister)

Aufgrund des Datenschutzes sollte in einem dafür vorgesehenen Dokument die Einsichtnahme vermerkt sein. Eine Aufbewahrung des Führungszeugnisses ist für den Verein untersagt.

Folgende Posten sollen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen:

  • Geschäftsführender Vorstand
  • Jungschützenmeister
  • Jungschützenvorstand
  • (Jugend-)Schießleiter

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss nach Verabschiedung des Schutzkonzeptes oder Beginn der Tätigkeit spätestens nach 3 Monaten eingereicht werden. Bei Vorlage darf dieses ebenfalls nicht älter als 3 Monate sein.

Eine Kopiervorlage findet sich im Anhang. (Anlage 5)


 

 

Verhaltenskodex:

Die Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. im Erzbistum Paderborn, nachfolgend die Jungschützen Liemke und Altschützen Liemke genannt, will Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen liegt bei den Ehrenamtlichen und weitere für die Jungschützen Liemke und Altschützen Liemke tätige Personen. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen begangen worden sind.

Wir als Bruderschaft verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, dass niemand den uns anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Daher legen wir unserem Verband und allen in ihm Tätigen folgende Grundhaltung zugrunde:

  1. Unsere Arbeit mit den uns Anvertrauten ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten ihre Rechte und ihre Würde. Wir stärken sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.

 

  1. Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns Anvertrauten jeden Alters.

 

  1. Uns ist unsere besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den uns Anvertrauten bewusst. Wir handeln nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalten wir transparent und nutzen keine Abhängigkeiten aus.

 

  1. Wir tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort und Tat. Wir beziehen dagegen aktiv Stellung. Nehmen wir Grenzverletzungen wahr, sind wir verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

 

  1. Unsere Verfahrenswege und Ansprechpartner im Vermutungs- und Mitteilungsfall sind klar und transparent.

 

  1. Wir sind uns bewusst, dass jegliche Form von Gewalt oder Rassismus gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

In der Grundhaltung der Bruderschaft spiegeln sich folgende Unterpunkte wider:

  • Der Umgang mit Nähe und Distanz
  • Die Gestaltung und Angemessenheit von Körperkontakt
  • Sprache und Wortwahl
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Zulässigkeit von Geschenken
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Erzieherische Maßnahmen

 

Diese Unterpunkte werden in Verhaltensregeln näher erläutert. Wir, die Bruderschaft legen damit unsere Rahmenbedingungen für den Umgang mit den uns Anvertrauten in unserem Verbandsleben fest.

Folgende Verhaltensregeln ergeben sich aus der Grundhaltung der Bruderschaft

  1. Die Angebote der Bruderschaft finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit zugänglich sein.
  2. Herausgehobene, intensive Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen (z.B. Leiter und Teilnehmer) sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind zu unterlassen.
  1. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
  1. Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen, auch verbal, müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
  1. Unsere Sprache und Wortwahl sind durch Wertschätzung geprägt und an die Bedürfnisse der uns Anvertrauten angepasst. 
  1. Wir verurteilen niemanden aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Glaubensrichtung, Sprache, Gesinnung oder Sonstigem. In unserer Bruderschaft hat Rassismus keinen Platz und wird auch nicht toleriert.
  1. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt.
  1. Wir gehen achtsam und angemessen mit körperlichen Berührungen um.
  2. Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, müssen Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
  3. Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
  1. Es bedarf einer konkreten Absprache innerhalb eines leitenden Teams einer Veranstaltung wie mit dem alleinigen Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Anvertrauten in Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen umzugehen ist.
  2. Niemand darf im unbekleideten Zustand, beim Umziehen, Duschen etc. weder beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
  1. Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen und eine besondere Beziehung untereinander fördern, sind nicht erlaubt.
  1. Wir weisen auf die besondere Sorgfalt bei der Nutzung von sozialen Netzwerken hin und legen uns hier die Richtlinien des Bundes BdSJ/ BHDS zu Grunde.
  1. Medien mit pornographischen Inhalten sind im Rahmen unserer Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
  1. Bei Veröffentlichungen von Foto-, Ton- und Videomaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  1. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug ist untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.

Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil jeder Veranstaltungsvorbereitung sowie Maßnahme und wird hier in den Checklisten eingebaut und allen Beteiligten zugänglich gemacht.

Eine Kopiervorlage (Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex) findet sich im Anhang. (Anlage 6)


 

 

Beschwerdemanagement:

Als Ansprechpartner bei Verstößen gegen den oben beschriebenen Verhaltenskodex stehen die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. zur Verfügung. Der geschäftsführende Vorstand der Schützenbruderschaft (je nach Zuständigkeit) berät über die Konsequenzen und leitet ggf. weitere Maßnahmen ein. Je nach Schwere der Verstöße gegen den Verhaltenskodex erfolgen entsprechende vereinsseitige Sanktionen. Diese reichen von der Ermahnung bis hin zum Ausschluss aus unserer Bruderschaft.

Folgende Übersicht soll die Beschwerdemöglichkeiten darstellen:

Bei was kann ich mich an den örtliche Schützenbruderschaft wenden?

  • Verdacht oder Fallmeldung im Bereich Kindeswohlgefährdung
  • Probleme im Rahmen von Jugendverbandsarbeit

Wer kann sich an uns wenden?

  • Alle Mitglieder der Schützenbruderschaft
  • Jeder der Hilfe braucht

Wer ist mein Ansprechpartner?

  • Präventionsansprechpartner bei Kindeswohlgefährdung:
    • → Geschäftsführender Vorstand, wie Jungschützenvorstand
  • Hilfeleistung bei allgemeinen Problemen oder Fragestellungen:
    • → Alle Vorstandsmitglieder

Wie kann ich Kontakt aufnehmen? (Bitte zuvor das Einverständnis für die Aufgabe und die Veröffentlichung der Daten einholen!)

          1. Liam John Buch: Tel.:0151/50586567 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

          2. Dominik Höhle:   Tel.:0151/70071380   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     

 Weitere Kontakte befinden sich auf der Homepage www.st-michael-schuetzen.de

  • Wie geht es weiter?
  • Der Vorstand der Schützenbruderschaft geht auf entsprechende Ansprechpartner in Anlage 8 und die dort namentlich gemeldeten Beschwerdeansprechpartner zu. Hier wird gemeinsam nach Möglichkeiten und Hilfestellungen gesucht.

 

 

Interventionsverfahren:

Sollte es zu einem Fall in der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. kommen z.B. die Meldung einer Kindeswohlgefährdung auf Veranstaltungen der oben genannten Schützenbruderschaft, wird das folgende Verfahren in Gang gesetzt.

In der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. ist der Ansprechpartner im Präventionsfall und kann/ soll diesbezüglich jederzeit kontaktiert werden:

Kontaktpersonen und Kontaktdaten: s. o. 

Im Zweifelsfall kann auch der geschäftsführende Vorstand angesprochen werden.

 

Änderungen für namentliche Ansprechpartner:

Ansprechpartner:    __________________________________________________

Gültig seit:               __________________________________________________

Unterschrift:             __________________________________________________

Ansprechpartner:    __________________________________________________

Gültig seit:               __________________________________________________

Unterschrift:            __________________________________________________


Was passiert bei einer Meldung in der Bruderschaft?

Interne Verfahrenswege zum Umgang mit (Verdachts-)Fällen einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung 

Grundsätzlich gilt für alle Vorstandsmitglieder folgende Verpflichtung:

  • Sobald eine Meldung in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung erfolgt oder irgendeinen Zusammenhang mit einer solchen hergestellt werden kann, ist jede aktuelle Tätigkeit sofort zu unterbrechen!
  • Zu jederzeit Ruhe bewahren!
  • Ist Gefahr für Leib und Leben eines Kindes/Jugendlichen abzusehen, ist sofort der Kindernotdienst/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
    Die Telefonnummern können dem Anhang entnommen werden, im Zweifelsfall gilt immer die Polizeinotrufnummer 110.
  • Alle Informationen die Kindeswohlgefährdung betreffend sind an mindestens einen der benannten (s. im Punkt Beschwerdewege) Ansprechpartner/ Präventionsansprechpartner / Fachbezogene Stellen vor Ort sofort weiterzugeben.
  • Alle Schritte werden dokumentiert. (Wer, was, wo, wann?)
  • Anfragen der Presse werden nur von dem Presseverantwortlichen (Ansprechpartner/ Präventionsansprechpartner) Sobald sich die Medien melden, werden diese an den Presseverantwortlichen verwiesen.
  • Weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich über die benannten Präventionsansprechpartner.

 

 

Zur Einschätzung der Situation können extern beraten:

BdSJ Bereich Prävention (Stand 2025)

Sobald ein Verdachtsfall oder Mitteilungsfall eingetreten ist oder von einem Verdachtsfall Kenntnis vorliegt, können die Präventionsfachkräfte beratend tätig sein.

Bestehend aus:

  • Janina Horstkötter Präventionsfachkraft / Kinderschutzfachkraft
  • Andreas Junker Präventionsfachkraft
  • Juliane Bogedain Präventionsfachkraft / Kinderschutzfachkraft

Erreichbar für Fragen ist der Bereich Prävention für allgemeine Fragen und anonyme Fallberatung unter der Emailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!    

 

Regionale Beratungsstellen

Eine Liste mit regionalen Beratungsstellen ist in der Anlage 8 zu finden.

Siehe Seite 25 und 26.

Anschließend werden folgende Personen durch das Krisenteam über den Verdachtsfall informiert:

  • Geschäftsführender Vorstand
  • Beirat / erweiterter Vorstand
  • Jungschützenvorstand

 

Gesprächsnotiz bei Anruf einer Person, die eine Vermutung hat oder der ein konkreter Fall von Kindeswohlgefährdung zugetragen worden ist

Was sollte der Angerufene beim ersten Gespräch beachten?

  • Sachlich mit den Informationen umgehen.
  • Eine erste Sicherheit wird vermittelt, indem signalisiert wird, dass wir uns in Kooperation mit dem Anrufer zeitnah um die Sache kümmern und sich innerhalb der kommenden 24 Std., sofern nicht aktuell verfügbar, ein Ansprechpartner für Präventionsfragen vom Verband meldet.
  • Kontakt zum Ansprechpartner für Präventionsfragen herstellen, sofern der nicht sofort greifbar ist.
  • im ersten Gespräch geht es zunächst um Informationen. Mit Hilfe der genannten Fragen sollte so viel Klarheit wie möglich hergestellt werden.

Ansprechpartner für Präventionsfragen sollte dann:

  • Im ersten Gespräch geht es zunächst um Informationen. Mit Hilfe der genannten Fragen sollte so viel Klarheit wie möglich hergestellt werden.
  • Eventuell mit dem Anrufer Vereinbarungen treffen, was bis zum nächsten Telefonat getan werden könnte/sollte.
  • Einen weiteren Telefontermin vereinbaren. Dieser sollte innerhalb von 24 Stunden stattfinden.
  • Eine Protokollvorlage findet sich im Anhang. (Anlage 7).

Wie geht es dann weiter?

  • Der Anruf ist anhand der Notizen möglichst sofort und möglichst genau zu dokumentieren.
  • Kontaktieren der weiteren Personen aus dem Krisenteam mit Vereinbarung eines Termins (innerhalb von 24 Stunden).

 

 

Präventionsangebote:

Nach Bedarf soll ein Präventionsangebot des BdSJ Diözesanverbandes Paderborn e.V. (für den Jugendbereich) und des Erzbistums Paderborn (für den Erwachsenenbereich) in Anspruch genommen werden. Die Bruderschaft kann dieses nicht in Eigenregie leisten und verweist regelmäßig auf die Angebote des Diözesanverbandes / der Erzdiözese Paderborn. Regional können auch über die Bezirksverbände Schulungen organisiert werden, um den Bedarf abzudecken.

Grundsätzlich ist die Aus- und Fortbildung eine wichtige Säule der Schützenbruderschaft und des BdSJ Diözesanverbandes Paderborn e.V. / der Erzdiözese Paderborn, wo Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen gezeigt wird, welche Grundhaltung in unserem Verband vorherrscht und vertreten wird. Prävention findet sich hier in vielen Angeboten wieder, wo der BdSJ / BHDS im Umgang mit seinen Mitgliedern jeden Alters zu Partizipation, politischem und sozialem Engagement sowie zu einem achtungsvollen gesellschaftlichen Leben aufruft.


 

 

Partizipation:

Durch die Vereinsstrukturen ist der partizipative Grundgedanke bereits fest verankert und zeigt sich in den unterschiedlichsten Ebenen und Gremien, wo sich jeder aktiv beteiligen und mitwirken kann.

Hier wachsen die Leitgedanken aller Ebenen des Schützenvereins:

 Glaube - Sitte – Heimat zusammen.


 

 

Qualitätsmanagement:

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit wird in der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. überprüft, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes bedarf. Spätestens nach fünf Jahren oder nach einem Vorfall muss das Schutzkonzept evaluiert und ggf. angepasst werden. Sobald sich aber neue Veranstaltungen ergeben, ist eine Überarbeitung angebracht. Ebenso sollte bei Vorstandswechsel und Neuwahl das Augenmerk erneut auf das Schutzkonzept gelegt werden. Dabei sind fachliche Entwicklungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen.

Der Vorstand hat die Überprüfung des Konzeptes im Blick und weist neue ehrenamtlich Tätige darauf hin.


Maßnahmen zur Stärkung von Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen:

Als weitere Ebene der Präventionsarbeit werden Maßnahmen zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen eingesetzt. In der Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. werden Kinder und Jugendliche altersgemäß und aktiv in die Planung von Angeboten und Aktionen einbezogen.

Ziel ist es, durch diese Maßnahmen, Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie als starke Persönlichkeiten einem geringeren Risiko ausgesetzt sind.

 


 

 

Anlagen:

 Anlage 5

Dokumentation der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse

Ehrenamtlicher des freien Trägers der Jugendhilfe BdSJ Ortsgruppe Diözesanverband Paderborn gemäß § 72a SGB VIII

Entsprechend dem Bundeskinderschutzgesetz ist zu überprüfen ob ein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 204a Absatz 3, sowie §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuchs vorhanden ist.

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 72 a SGVIII jede Person von einer Tätigkeit in der Jugendarbeit auszuschließen ist, die entsprechend der oben angeführten Paragrafen rechtmäßig verurteilt ist.

Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Eine erneute Einsichtnahme ist nach fünf Jahren vorzunehmen.

_________________________         ___________________________

Vorname des/der Ehrenamtlichen    Nachname des/der Ehrenamtlichen

______________________________________________________

Anschrift

Der/die oben genannte Ehrenamtliche/Ehrenamtlicher hat ein erweitertes Führungszeugnis zur

Einsichtnahme vorgelegt.

Das erweiterte Führungszeugnis wurde ausgestellt am:

_________________________

Datum

Es ist kein Eintrag über eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 204a Absatz 3, sowie §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236  des Strafgesetzbuchs vorhanden.

Hiermit erkläre ich mich mit der Speicherung der oben angegebenen Daten einverstanden. Gemäß der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 72a (5) SGB VIII ist eine Weitergabe der Daten nicht gestattet.

Die Daten sind spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit für den freien Träger der Jugendhilfe zu löschen. Kommt es zu keiner Mitarbeit sind die Daten unverzüglich zu löschen.

____________________________________

Ort, Datum

____________________________                                     ___________________________

Unterschrift der, für die Einsichtnahme            Unterschrift des/der Ehrenamtlichen

 zuständigen Person des Jugendverbandes/Trägers

 

Anlage 6

Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V.

gemäß § 6 Abs. 3 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen für die Erzdiözese Paderborn

Personalien und Tätigkeit der/des Erklärenden

Name, Vorname:

Anschrift:

Einrichtung, Dienstort:

Dienstbezeichnung bzw. ehrenamtliche Tätigkeit:

 

Erklärung

Ich habe den Verhaltenskodex des oben angegebenen Verbandes erhalten.

Die darin formulierten Verhaltensregeln habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen.

Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex gewissenhaft zu befolgen.

___________________, den _____________

 

____________________________________

                 Unterschrift

 


 

Anlage 7:

Datum:

Uhrzeit:

Wer ruft an? (Vorname / Nachname)

Woher kommt er/sie? (Ortsgruppe/Kirchengemeinde)

Telefonnummer(n)

Weiter Kontaktmöglichkeiten?

(E-Mail, Anschrift…)

  1. Was genau ist vorgefallen?
  1. Wo ist es passiert?
  1. Wann war das?
  1. Wer ist betroffen? (wie geht es der/dem Betroffenen?)
  1. Wer ist beschuldigt? (Was weiß man über sie/ihn?)
  1. Wie erfuhr der/die AnruferIn von dem Vorfall /der Vermutung?
  1. Wer weiß momentan alles von dem Vorfall/der Vermutung?
  1. Wie geht es den Anwesenden vor Ort? (Team, LeiterInnen, Kinder, Jugendlichen)
  1. Sind die Eltern der Betroffenen informiert?
  1. ggf. die Eltern des Beschuldigten informiert?
  1. Wer ist verantwortlicher Leiter (Ortsgruppenvorstand / LeiterIn der Maßnahme/ Träger der Maßnahme)?

               

 

Anlage 8:

 

Kontaktdaten:

Träger

Ansprechpartner

Kontaktdaten

BdSJ DV Paderborn e.V.

Die aktuelle zuständige Präventionsfachkraft BdSJ DV Paderborn

Siehe Seite 15.

Leostraße 21

33098 Paderborn

05251/206-5220

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Kreisjugendamt Gütersloh

Jugend: Regionalstelle Ost in Rietberg

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

 

Wiedenbrücker Straße 36
33397 Rietberg

05244 92745-0

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Bemerkung: Nach Dienstschluss kann die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112) kontaktiert werden, die die Weiterleitung zur Rufbereitschaft zum Jugendamt durchführen.

Koordinationsstelle zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Präventionsbeauftragte Vanessa Meier-Henrich

Erzbistum Paderborn
Domplatz 3
33098 Paderborn

Tel.: 05251/12 51213

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Pastoraler Raum Kirchengemeinde Pastoraler Raum am Ölbach, Verl Schloß Holte-Stukenbrock

Präventionsfachkraft des pastoralen Raums

Pastor Benedikt Kickum

Fürst-Wenzel-Platz 9

33415 Verl

0173/4562572

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Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Ort

Ansprechpartner

Adresse
PLZ Stadt

Telefonnr.

Email

Erzbistum Paderborn
Missbrauchsbeauftragte

Gabriela Joepen

Prof. Dr. Martin Rehborn

Rathausplatz 12
33098 Paderborn

0160/7024165

missbrauchsbeauftragte@ joepenkoeneke.de

Brüderweg 9
44135 Dortmund

0170/8445099

missbrauchsbeauftragter@

rehborn.com.de

Dekanat                    Rietberg - Wiedenbrück

Dekanatsreferent/in für Jugend und Familie

Pfarrer Thomas Hengstebeck

Unter den Ulmen 23

33330 Gütersloh

Kinder – und Jugendnotdienst

 

Rund um die Uhr

0800 / 47 86 111 (kostenlos)

Hilfeportal Missbrauch

 

www.hilfeportal-missbrauch.de

Beratungsstellensuche mit Postleitzahlensuche

N.I.N.A. e.V.

 

www.nina-info.de

Telefonische Beratung und Online-Beratung für Betroffene, Umfeld und Fachkräfte.

   

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