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Erweiterte Führungszeugnisse:

Die Einsichtnahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses muss durch einen durch den Vorstand vertretendes Mitglied oder einer vertrauensvollen delegierten Person, unser Präses, (Stand 08. Sep. 2025) Andreas Mockenhaupt erfolgen.

Die Einsichtnahme übernimmt für die Bruderschaft (Stand 08.Sep.2025):

Michael, Blumental (Brudermeister)

Aufgrund des Datenschutzes sollte in einem dafür vorgesehenen Dokument die Einsichtnahme vermerkt sein. Eine Aufbewahrung des Führungszeugnisses ist für den Verein untersagt.

Folgende Posten sollen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen:

  • Geschäftsführender Vorstand
  • Jungschützenmeister
  • Jungschützenvorstand
  • (Jugend-)Schießleiter

Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis muss nach Verabschiedung des Schutzkonzeptes oder Beginn der Tätigkeit spätestens nach 3 Monaten eingereicht werden. Bei Vorlage darf dieses ebenfalls nicht älter als 3 Monate sein.

Eine Kopiervorlage findet sich im Anhang. (Anlage 5)

   

Zeit bis zum...  

Schützenfest Liemke

20.06.2026 - 17:45 Uhr

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