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Was passiert bei einer Meldung in der Bruderschaft?
Interne Verfahrenswege zum Umgang mit (Verdachts-)Fällen einer vorliegenden Kindeswohlgefährdung
Grundsätzlich gilt für alle Vorstandsmitglieder folgende Verpflichtung:
- Sobald eine Meldung in Bezug auf eine Kindeswohlgefährdung erfolgt oder irgendeinen Zusammenhang mit einer solchen hergestellt werden kann, ist jede aktuelle Tätigkeit sofort zu unterbrechen!
- Zu jederzeit Ruhe bewahren!
- Ist Gefahr für Leib und Leben eines Kindes/Jugendlichen abzusehen, ist sofort der Kindernotdienst/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Die Telefonnummern können dem Anhang entnommen werden, im Zweifelsfall gilt immer die Polizeinotrufnummer 110. - Alle Informationen die Kindeswohlgefährdung betreffend sind an mindestens einen der benannten (s. im Punkt Beschwerdewege) Ansprechpartner/ Präventionsansprechpartner / Fachbezogene Stellen vor Ort sofort weiterzugeben.
- Alle Schritte werden dokumentiert. (Wer, was, wo, wann?)
- Anfragen der Presse werden nur von dem Presseverantwortlichen (Ansprechpartner/ Präventionsansprechpartner) Sobald sich die Medien melden, werden diese an den Presseverantwortlichen verwiesen.
- Weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich über die benannten Präventionsansprechpartner.
