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Verhaltenskodex:

Die Schützenbruderschaft St. Michael Liemke e.V. im Erzbistum Paderborn, nachfolgend die Jungschützen Liemke und Altschützen Liemke genannt, will Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen und finden Vorbilder, die sie als eigenständige Persönlichkeiten respektieren und unterstützen und denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen liegt bei den Ehrenamtlichen und weitere für die Jungschützen Liemke und Altschützen Liemke tätige Personen. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen begangen worden sind.

Wir als Bruderschaft verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, dass niemand den uns anvertrauten Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut. Daher legen wir unserem Verband und allen in ihm Tätigen folgende Grundhaltung zugrunde:

  1. Unsere Arbeit mit den uns Anvertrauten ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten ihre Rechte und ihre Würde. Wir stärken sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.

 

  1. Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns Anvertrauten jeden Alters.

 

  1. Uns ist unsere besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den uns Anvertrauten bewusst. Wir handeln nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalten wir transparent und nutzen keine Abhängigkeiten aus.

 

  1. Wir tolerieren weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes Verhalten in Wort und Tat. Wir beziehen dagegen aktiv Stellung. Nehmen wir Grenzverletzungen wahr, sind wir verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

 

  1. Unsere Verfahrenswege und Ansprechpartner im Vermutungs- und Mitteilungsfall sind klar und transparent.

 

  1. Wir sind uns bewusst, dass jegliche Form von Gewalt oder Rassismus gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

In der Grundhaltung der Bruderschaft spiegeln sich folgende Unterpunkte wider:

  • Der Umgang mit Nähe und Distanz
  • Die Gestaltung und Angemessenheit von Körperkontakt
  • Sprache und Wortwahl
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Zulässigkeit von Geschenken
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Erzieherische Maßnahmen

 

Diese Unterpunkte werden in Verhaltensregeln näher erläutert. Wir, die Bruderschaft legen damit unsere Rahmenbedingungen für den Umgang mit den uns Anvertrauten in unserem Verbandsleben fest.

Folgende Verhaltensregeln ergeben sich aus der Grundhaltung der Bruderschaft

  1. Die Angebote der Bruderschaft finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit zugänglich sein.
  2. Herausgehobene, intensive Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen (z.B. Leiter und Teilnehmer) sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind zu unterlassen.
  1. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen werden so gestaltet, dass den Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen keine Angst gemacht und keine Grenzen überschritten werden.
  1. Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren. Grenzverletzungen, auch verbal, müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen werden.
  1. Unsere Sprache und Wortwahl sind durch Wertschätzung geprägt und an die Bedürfnisse der uns Anvertrauten angepasst. 
  1. Wir verurteilen niemanden aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Glaubensrichtung, Sprache, Gesinnung oder Sonstigem. In unserer Bruderschaft hat Rassismus keinen Platz und wird auch nicht toleriert.
  1. Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe sind nicht erlaubt.
  1. Wir gehen achtsam und angemessen mit körperlichen Berührungen um.
  2. Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, müssen Schutzpersonen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, soll sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
  3. Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen und jugendlichen Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
  1. Es bedarf einer konkreten Absprache innerhalb eines leitenden Teams einer Veranstaltung wie mit dem alleinigen Aufenthalt einer Bezugsperson mit einem Anvertrauten in Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen umzugehen ist.
  2. Niemand darf im unbekleideten Zustand, beim Umziehen, Duschen etc. weder beobachtet, fotografiert oder gefilmt werden.
  1. Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen und eine besondere Beziehung untereinander fördern, sind nicht erlaubt.
  1. Wir weisen auf die besondere Sorgfalt bei der Nutzung von sozialen Netzwerken hin und legen uns hier die Richtlinien des Bundes BdSJ/ BHDS zu Grunde.
  1. Medien mit pornographischen Inhalten sind im Rahmen unserer Veranstaltungen grundsätzlich verboten.
  1. Bei Veröffentlichungen von Foto-, Ton- und Videomaterial oder Texten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
  1. Jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug ist untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.

Dieser Verhaltenskodex ist integraler Bestandteil jeder Veranstaltungsvorbereitung sowie Maßnahme und wird hier in den Checklisten eingebaut und allen Beteiligten zugänglich gemacht.

Eine Kopiervorlage (Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex) findet sich im Anhang. (Anlage 6)

   

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20.06.2026 - 17:45 Uhr

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